Zuletzt aktualisiert: Januar 2025 | Entdecke Deutschland GmbH
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Entdecke Deutschland GmbH (nachfolgend „Veranstalter") regeln in ihrer jeweils gültigen Fassung die Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und seinen Kunden (nachfolgend „Reisende" oder „Kunde") bei der Buchung und Durchführung von Pauschalreisen und sonstigen Reiseleistungen.
Der Veranstalter ist als von der Regierung anerkannter und TÜV-zertifizierter Reiseveranstalter tätig und unterliegt den Anforderungen des deutschen Reisevertragsrechts (§§ 651a bis 651y BGB) sowie der EU-Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften des deutschen Rechts.
Diese AGB sowie die jeweils gültigen Reisebeschreibungen und -preise bilden den Inhalt des Reisevertrages zwischen dem Veranstalter und dem Kunden.
Vertragspartner des Kunden ist die Entdecke Deutschland GmbH, Unter den Linden 77, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 234567 B.
Mit der Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter verbindlich den Abschluss des Reisevertrages an. Die Buchung kann erfolgen: (a) schriftlich per E-Mail oder Brief, (b) mündlich per Telefon, (c) über unser Kontaktformular auf der Website oder (d) persönlich in unseren Büroräumen. Grundlage des Angebots des Kunden sind die Reisebeschreibung und die ergänzenden Angaben des Veranstalters sowie diese Reisebedingungen. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Annahme des Angebots des Kunden durch eine Buchungsbestätigung erklärt.
Bucht der Kunde für mehrere Reiseteilnehmer, übernimmt er für die Erfüllung der Vertragspflichten aller angemeldeten Reiseteilnehmer die Verantwortung, sofern er diese Verpflichtung ausdrücklich durch gesonderte Erklärung übernommen hat. Er macht seine eigenen Verpflichtungen sowie die der anderen Reiseteilnehmer geltend.
Nach Vertragsschluss erhält der Kunde umgehend, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Diese enthält alle wesentlichen Reiseinformationen einschließlich Reisedauer, Reiseziel, Unterkunft, Leistungsumfang und Gesamtpreis.
Die Buchung für Minderjährige ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich oder mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Erziehungsberechtigten. Der Veranstalter behält sich vor, entsprechende Nachweise zu verlangen.
Die vereinbarten Reiseleistungen richten sich nach der konkreten Beschreibung in der Buchungsbestätigung. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Insbesondere sind folgende Leistungen in der Regel nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart: An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise, Reisegepäckversicherung, Reiseunterbrechungsversicherung, Reiserücktrittsversicherung, persönliche Ausgaben, Trinkgelder.
Der Veranstalter ist von der Regierung anerkannt und TÜV-zertifiziert. Alle Reiseleistungen werden regelmäßig auf ihre Qualität überprüft. Der Veranstalter verwendet für Unterkunftsleistungen offizielle Klassifizierungssysteme (z.B. Sterne nach DEHOGA). Abweichungen von der beschriebenen Qualität stellen einen Reisemangel dar und sind unverzüglich vor Ort zu reklamieren.
Änderungen von Reiseleistungsbeschreibungen gegenüber dem Katalog vor Vertragsschluss sind möglich. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde vor Vertragsschluss ausdrücklich informiert. Diese werden Gegenstand des Vertrages, wenn der Kunde bei Buchung über die Änderung informiert wurde und den Vertrag trotzdem abgeschlossen hat.
Der Reisepreis ist der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises fällig, mindestens jedoch 50,00 Euro pro Person. Die Anzahlung wird mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Buchungsbestätigung dient gleichzeitig als Sicherungsschein gemäß § 651r BGB im Falle der Insolvenz des Veranstalters.
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort bei Buchung fällig.
Folgende Zahlungsmittel werden akzeptiert: Überweisung auf das Konto des Veranstalters (IBAN und BIC in der Buchungsbestätigung), Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), SEPA-Lastschrift (mit ausdrücklicher Einwilligung) sowie PayPal. Bei Zahlung per Kreditkarte wird kein Aufpreis erhoben.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornogebühren gemäß § 5 dieser AGB geltend zu machen.
Der Veranstalter behält sich nach Maßgabe des § 651f BGB das Recht vor, nach Vertragsschluss den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss folgende Kosten geändert haben: (a) der Preis für die Beförderung von Reisenden, insbesondere infolge geänderter Treibstoffkosten, (b) die Höhe von Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben, (c) Wechselkurse, die für die betreffende Pauschalreise relevant sind. Eine Preiserhöhung ist nur möglich, wenn der Veranstalter den Kunden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn hierüber klar und verständlich benachrichtigt. Preiserhöhungen um mehr als 8% berechtigen den Kunden zum Rücktritt gemäß § 651g BGB.
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Wesentliche Änderungen von Reiseleistungen (z.B. Änderung des Reiseziels, Änderung des Abreisedatums, erhebliche Qualitätsminderung der Unterkunft) werden dem Kunden unverzüglich bekannt gegeben. In diesem Fall kann der Kunde entweder die Änderung akzeptieren, kostenlos eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzreise buchen (sofern vorhanden) oder kostenlos vom Vertrag zurücktreten und eine vollständige Erstattung aller geleisteten Zahlungen verlangen.
Muss eine Reise aufgrund von Umständen abgebrochen werden, die der Veranstalter zu vertreten hat, ist der Veranstalter verpflichtet, für die Rückbeförderung des Kunden zu sorgen und nicht in Anspruch genommene Leistungen zu erstatten.
Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden (per E-Mail oder Brief). Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Bei einem Rücktritt durch den Kunden ist der Veranstalter berechtigt, angemessene Entschädigung für die Reisevorbereitungen und entgangenen Gewinn zu verlangen. Die Stornogebühren betragen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn:
Der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. Dem Kunden wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Der Kunde kann vor Reisebeginn ohne Zahlung einer Stornogebühr zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind, die die Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Als solche Umstände gelten insbesondere kriegsähnliche Auseinandersetzungen, ernsthafte Sicherheitsprobleme wie Terrorismus, oder erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit (z.B. Ausbruch einer schwerwiegenden Krankheit am Reiseziel).
Umbuchungen nach Vertragsschluss sind mit einem Umbuchungsentgelt von 50,00 Euro pro Person verbunden, sofern sie nicht weniger als 30 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden. Eine Umbuchung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist in der Regel nicht möglich und wird als Rücktritt mit nachfolgender Neubuchung behandelt.
Bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn kann der Kunde erklären, dass anstelle seiner selbst ein Dritter in den Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser besondere Reiseanforderungen nicht erfüllt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften Dritter und ursprünglicher Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und das Umbuchungsentgelt.
In der Reisebeschreibung ist ggf. eine Mindestteilnehmerzahl angegeben. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis zu den in der Reisebeschreibung genannten Fristterminen vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt muss dem Kunden unverzüglich nach Feststellung der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl erklärt werden.
Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Pauschalreise infolge unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände erheblich beeinträchtigt wird. In diesem Fall erstattet der Veranstalter alle geleisteten Zahlungen vollständig zurück.
Der Veranstalter kann vor oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde trotz ausdrücklicher Mahnung durch sein Verhalten andere Reiseteilnehmer, die Reiseleitung oder Leistungsträger erheblich beeinträchtigt oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise gefährdet. In diesem Fall kann der Veranstalter die in § 5.2 genannten Stornogebühren geltend machen.
Der Kunde ist für die Gültigkeit seiner Reisedokumente (Personalausweis, Reisepass, ggf. Visum) und sonstigen für die Reise erforderlichen Dokumente selbst verantwortlich. Das Gleiche gilt für die Einhaltung von Gesundheitsvorschriften (z.B. Impfungen). Der Veranstalter informiert über allgemeine Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen.
Der Kunde ist verpflichtet, pünktlich am vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, auf verspätete Teilnehmer zu warten, wenn dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der übrigen Reiseteilnehmer führen würde.
Der Kunde verpflichtet sich, die Anordnungen der Reiseleitung zu befolgen und sich gegenüber anderen Reiseteilnehmern, der Reiseleitung und Dritten respektvoll zu verhalten. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, kann der Veranstalter den Kunden von der Weiterreise ausschließen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht.
Mängel sind unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Reisende die Mängelrüge schuldhaft, stehen ihm Minderungsrechte nicht zu, es sei denn, die Mängelrüge wäre ihm unzumutbar gewesen.
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die Pauschalreise nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Die Beschaffenheit der Pauschalreise richtet sich nach der Buchungsbestätigung und den dieser zugrunde liegenden Reisebeschreibungen.
Liegt ein Reisemangel vor und verlangt der Reisende Abhilfe, so hat der Veranstalter Abhilfe zu schaffen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer eines erheblichen Mangels, bei dem die Pauschalreise wesentlich beeinträchtigt wird und der Veranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe schafft, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen.
Für die Dauer des Reisemangels kann der Reisende eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung ist nach dem Verhältnis des Wertes der Pauschalreise im mangelfreien Zustand zum tatsächlichen Wert der Pauschalreise zu berechnen.
Schadensersatzansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise enden sollte.
Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist nicht beschränkt. Die Haftung für sonstige Schäden (insbesondere Sachschäden und Vermögensschäden) ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Der Veranstalter haftet nicht für: Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstanden sind; Schäden durch Handlungen Dritter, die nicht Leistungsträger des Veranstalters sind; Schäden, die der Reisende durch eigenes Verschulden verursacht hat; Schäden, die dadurch entstanden sind, dass der Reisende vorhandene Handlungsmöglichkeiten zur Schadensminderung nicht genutzt hat.
Für Schäden im Bereich der Beförderungsleistungen richtet sich die Haftung nach den jeweils geltenden internationalen Übereinkommen und nationalen Umsetzungsgesetzen (z.B. Montrealer Übereinkommen für Flüge, CIV für Bahnfahrten).
Der Reisende ist verpflichtet, bei Entstehung eines Schadens nach Kräften zur Minderung des Schadens beizutragen. Dies umfasst insbesondere die unverzügliche Meldung von Mängeln und die Inanspruchnahme von angebotenen Abhilfemaßnahmen.
Schadensersatzansprüche sind innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend zu machen. Der Veranstalter empfiehlt, Ansprüche unmittelbar nach Reiseende schriftlich anzumelden.
Der Veranstalter empfiehlt dem Kunden dringend, folgende Versicherungen abzuschließen:
Der Veranstalter ist nicht Versicherungsanbieter und erhält keine Provisionszahlungen für den Abschluss von Versicherungen. Wir empfehlen den Vergleich verschiedener Anbieter.
Gemäß § 651r BGB i.V.m. der Pauschalreiserichtlinie ist der Veranstalter verpflichtet, für den Fall seiner Insolvenz die Erstattung der geleisteten Zahlungen und ggf. die Rückbeförderung des Reisenden sicherzustellen. Die hierfür erforderliche Sicherung erfolgt durch einen Insolvenzabsicherer. Die Buchungsbestätigung enthält die Angaben zum Insolvenzabsicherer und gilt als Sicherungsschein. Im Falle der Insolvenz des Veranstalters sind die Ansprüche direkt beim Insolvenzabsicherer geltend zu machen.
Der Veranstalter stellt dem Kunden spätestens 7 Tage vor Reisebeginn die erforderlichen Reiseunterlagen zur Verfügung. Diese umfassen: Reiseprogramm mit allen gebuchten Leistungen, Unterkunftsinformationen (Adresse, Telefonnummer), Transfer- und Anreiseinformationen, wichtige Kontaktdaten für Notfälle sowie Informationen zu pass- und visarechtlichen Bestimmungen.
Vor Vertragsschluss stellt der Veranstalter dem Kunden alle erforderlichen vorvertraglichen Informationen gemäß Art. 251 EGBGB in Verbindung mit dem Standard-Informationsblatt zur Pauschalreise zur Verfügung. Diese Informationen sind Bestandteil des Reisevertrages, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Für Gruppenreisen (ab 10 Personen) gelten besondere Konditionen, die im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Für Gruppenreisen kann eine gesonderte Gruppenreisevereinbarung abgeschlossen werden, die diese AGB ergänzt oder modifiziert.
Bei Aktivreisen (Wandern, Klettern, Skifahren etc.) ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene körperliche Fitness und Ausrüstung mitzubringen. Etwaige Gesundheitseinschränkungen sind dem Veranstalter vor Buchung mitzuteilen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die auf eine mangelnde körperliche Eignung des Kunden zurückzuführen sind, sofern der Kunde hierüber informiert wurde.
Bei vollständig individualisierten Reisen (Privatreisen) können besondere Buchungs- und Zahlungsbedingungen gelten, die in der individuellen Reisevereinbarung festgelegt werden. Im Übrigen gelten diese AGB.
Personen mit eingeschränkter Mobilität, Allergien oder sonstigen besonderen Bedürfnissen sind gebeten, den Veranstalter vor Buchung darüber zu informieren. Der Veranstalter wird sich nach Kräften bemühen, geeignete Leistungen bereitzustellen, kann jedoch nicht in jedem Fall garantieren, dass alle Wünsche erfüllt werden können.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt gemäß der DSGVO und den geltenden deutschen Datenschutzgesetzen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Im Rahmen der Buchungsabwicklung werden die Daten an die zur Leistungserbringung erforderlichen Drittdienstleister (Hotels, Transfers, lokale Guides) weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Sofern im Leistungsumfang eine Reiseleitung oder ein Guide vorgesehen ist, stellt der Veranstalter ausgebildete und erfahrene Fachkräfte. Die Reiseleitung ist berechtigt, im Interesse aller Reiseteilnehmer notwendige Programmänderungen vorzunehmen, wenn dies aufgrund unvorhergesehener Umstände (z.B. Witterungsbedingungen, Straßensperrungen, Überfüllung von Sehenswürdigkeiten) erforderlich ist. Solche Änderungen berechtigen nur dann zur Minderung oder Entschädigung, wenn die Änderungen wesentlich vom vereinbarten Programm abweichen.
Der Veranstalter verpflichtet sich zu einem nachhaltigen und umweltbewussten Tourismus. Alle Reisenden werden gebeten, die lokalen Umweltschutzbestimmungen, Naturschutzgebietsregeln und kulturellen Gepflogenheiten zu respektieren. In Schutzgebieten (Nationalparks, Naturschutzgebiete) sind die jeweiligen Vorschriften zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Reise führen.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, es sei denn, wir haben uns gegenüber einem Verbraucher hierzu verpflichtet oder wir sind hierzu gesetzlich verpflichtet.
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Verbraucher können diese nutzen, um ihre Beschwerden einzureichen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin. Im Übrigen sind die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen maßgeblich.
Entdecke Deutschland GmbH
Unter den Linden 77
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 5577 8899
E-Mail: [email protected]
Website: www.entdecke-deutschland.de
Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 234567 B
USt-IdNr.: DE 345678901
Geschäftsführer: Dr. Andreas Bauer
Aufsichtsbehörde: Bezirksamt Mitte von Berlin, Ordnungsamt
Gewerbenummer: 12345/2009
Zuständige Berufsaufsichtsbehörde und Zulassung: Von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland anerkannter und genehmigter Reiseveranstalter. TÜV-Zertifikat Nr.: DE/TÜV/2024/XXXXX. DEHOGA Mitgliedsnummer: BE/2009/4567.
Insolvenzabsicherer: Deutsche Reisesicherungs GmbH (DRS), Schreiberhauer Str. 10, 10317 Berlin, Tel.: +49 30 747 93 46.
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Dr. Andreas Bauer (Adresse wie oben).
Diese AGB sind gültig für alle Buchungen, die ab dem 1. Januar 2025 vorgenommen werden. Sie ersetzen alle früheren Versionen der AGB. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von diesem Schriftformerfordernis selbst.
Stand: Januar 2025